SERVICE

Wie hoch ist der Wert meines HANSAINVEST-Depots?

Sie haben folgende Möglichkeiten, um den wert Ihres HANSAINVEST-Depots zu erfragen bzw. zu ermitteln:

  • Anruf im Kundenservice Finanzen
  • Abforderung einer schriftlichen Aufstellung, die Sie per Post zugesendet bekommen (Preis max. 10 EUR).
  • Selbstständige Ermittlung des Gegenwertes, indem Sie die Stückzahl der Anteile mit dem Rücknahmepreis multiplizieren. Die Preise werden u.a. neben dieser Internet-Seite auch im Videotext bei ARD auf Seite 779 und bei ZDF auf Seite 727 (die Seiten verschieben sich von Zeit zu Zeit) oder in zahlreichen Tageszeitungen, wie z.B. Die Welt, FAZ und Handelsblatt veröffentlicht.

Wie gebe ich Ihnen meine Namens- oder eine Zahlungs-Änderung bekannt?

Die Änderung des Namens und der Lastschrift teilen Sie uns formlos schriftlich unter Angabe Ihrer Depotnummer oder anhand des Auftrages mit. Bei einer Namensänderung ist eine Kopie aus dem Familienstammbuch beizufügen und der Änderungsauftrag mit neuer Unterschrift zu unterzeichnen.

Wie kann ich Anteile von einem anderen Depot in mein Depot bei der HANSAINVEST übertragen lassen?

Soll der Übertrag des gesamten Depots oder einzelner ganzer Anteile in ein bestehendes HANSAINVEST-Depot erfolgen, ist ein Übertragungs-Auftrag erforderlich:

  • formlos schriftlich oder
  • bei Überträgen innerhalb der HANSAINVEST: Übertragungs-Formular

Wie kann ich innerhalb meines Depots Anteile von einem Fonds in einen anderen tauschen? Was kostet das?

Bei einem Fondstausch werden Anteile eines Fonds zum Rücknahmepreis veräußert und der Gegenwert in einem anderen Fonds abzüglich eines Tauschentgeltes von 0,5 % des Gegenwertes (mind. 25 EUR, max. 250 EUR) wieder angelegt. Es wird kein erneuter Ausgabeaufschlag nachbelastet. Für Ihren Auftrag verwenden Sie bitte das Tausch-Formular.

Ausnahme:
Die Fonds HANSAgeldmarkt und HANSAzins haben nur einen AA von 0,5 % bzw. 1,0 %. Da diese geringen Ausgabeaufschläge (AA) in der Vergangenheit mehrfach als günstiger Einstieg mit direkt anschließendem Fondstausch ausgenutzt worden sind, wird bei Tausch aus diesen in einen anderen Fonds ein AA nachbelastet.

So erfolgt die Anlage des Gegenwertes zum Ausgabepreis unter Anrechnung des bereits gezahlten Ausgabeaufschlages (AA) abzüglich des Tauschentgelts von 0,5 % des Gegenwertes (mind. 25 EUR, max. 250 EUR).

Beispiel:  Tausch von HANSAzins (AA 1 %) in HANSAimmobilia (AA 5 %)

  •  Verkauf HANSAzins:
        10.000 EUR Gegenwert HANSAzins
    -         50  EUR Tauschentgelt 0,5 %
    =   9.950  EUR
     
  •  Ermittlung des neuen AA:
       5,0 % AA HANSAimmobilia
    -  1,0 % bereits gezahlter AA HANSAzins
    = 4,0 % 
    -  0,5 %  bereits belastetes Entgelt
    = 3,5 %  neuer AA
  • Kauf HANSAimmobilia:
    Annahme: Rücknahmepreis = 100 EUR; da neuer AA nur 3,5 % beträgt, ergibt sich ein neuer Ausgabepreis = 103,50 EUR
     
    9.950 EUR / 103,50 EUR = Kauf von 96,135 Anteilen HANSAimmobilia

Was ist zu tun, wenn der Depotinhaber verstorben ist?

Ist der Depotinhaber verstorben, so benötigen wir zur Abwicklung des Erbfalls:
Eine formlose schriftliche Willenserklärung der/des Verfügungsberechtigten, wie mit dem Depot verfahren werden soll,

  • eine Kopie der Sterbeurkunde (z.B. bei der Vollmacht für den Todesfall) und
  •  eine bestätigte Kopie des Erbscheines, eine bestätigte Kopie des vollständigen Erbvertrages mit Eröffnungsprotokoll oder eine bestätigte Kopie des Testaments mit Eröffnungsprotokoll (ersetzt die Sterbeurkunde, wenn daraus das Sterbedatum ersichtlich ist). Die Bestätigung kann im Original durch eine Bank, eine öffentliche Behörde oder durch Ihren betreuenden Außendienstpartner erfolgen.
  • Bei einem Depotgegenwert bis zu 1.200 EUR kann auf einen Erbnachweis verzichtet werden, wenn eine schriftliche Eidesstattliche Erklärung über die Alleinerbschaft abgegeben wird.
  • Bei einem Depotgegenwert ab 10.000 EUR ist zusätzlich eine bestätigte Unterschrift des/der Bevollmächtigten bzw. des/der Erben erforderlich.