STEUERN

Alle Infomationen und die wichtigsten Fragen und Antworten zum aktuellen Thema "Abgeltungsteuer" finden Sie hier.

 

Was muss ich bei der Erteilung eines Freistellungsauftrages beachten?

Die Erteilung eines Freistellungsauftrages ist nur auf dem vorgeschriebenen Formular möglich. Es kann im Original oder per Fax eingereicht werden. Jede natürliche Person, die im Inland unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann den ihr zur Verfügung stehenden Freibetrag auf mehrere Institute verteilen, darf jedoch insgesamt die Höchstbeträge (bei Ledigen 750 EUR und bei zusammen veranlagten Ehepartnern 1.500 EUR zuzüglich des Werbungskosten-Pauschbetrages von 51 bzw. 102 EUR) nicht überschreiten.

Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern muss auch bei Freistellung eines Einzel-Depots der Ehepartner mit unterschreiben. Es können nur gemeinsam veranlagte Personen einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen. Der Freistellungsauftrag befreit den Kapitalanleger vom Abzug der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlags. Der Freistellungsauftrag greift nicht bei ausländischen Quellensteuern und eventuell anfallenden Veräußerungsgewinnen.

Mit dem Freistellungsauftrags-Rechner können Sie Ihren benötigten Freibetrag sofort ermitteln.

Was ist die Nichtveranlagungs (NV)-Bescheinigung und muss sie im Original eingereicht werden?

Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung verhindert den Abzug von Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages. Ein Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung kommt für denjenigen Anleger in Betracht, der voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, der aber Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages (inklusive Werbungskostenpauschbetrag) erhält. Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden und ist bei uns einzureichen.

Neben dem Original akzeptieren wir auch eine vom Finanzamt bestätigte Kopie.

Was ist der Unterschied zwischen Ausschüttung und Thesaurierung?

Ausschüttung bedeutet, dass Erträge, die dem Fonds im Geschäftsjahr zugeflossen sind, an den Anteilsinhaber ausgeschüttet werden. Eine Wiederanlage der Ausschüttungsbeträge erhöht somit den Anteilbestand. Der Anteilspreis eines Fonds vermindert sich am Tag der Ausschüttung um den Ausschüttungsbetrag. Die Ausschüttung der HANSAINVEST-Fonds erfolgt jährlich jeweils am ersten Börsentag im März (HANSAimmobilia: Ausschüttung am letzten Börsentag im März).

Thesaurierung heißt, dass keine Ausschüttung der Erträge erfolgt, sondern diese im Fondsvermögen verbleiben und zu einer nachhaltigen Substanzvermehrung beitragen. Der Anleger profitiert damit von einem Zinseszinseffekt. Der Anteilsbestand verändert sich hierbei nicht (Ausnahme: Steuergutschrift, siehe nachfolgende Frage).

Wie unterscheiden sich ausschüttende und thesaurierende Fonds steuerlich voneinander?

Für die Besteuerung macht es keinen Unterschied, ob Erträge ausgeschüttet werden oder im Fonds verbleiben (Thesaurierung).

Bei ausschüttenden Fonds hat die auszahlende Stelle die Abzugssteuern nur bei Fehlen eines ausreichend hohen Freistellungsauftrages oder einer NV-Bescheinigung abzuführen. Liegt ein ausreichend hoher Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vor, erfolgt die Ausschüttung sofort ohne Abzug.

Das Verfahren für die Abzugssteuern bei thesaurierenden Fonds stellt sich anders dar:
Unmittelbar aus dem Fonds heraus werden stets die Abzugssteuern (Zinsabschlagsteuer, Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag) auf die thesaurierten Erträge abgeführt. Bei Vorliegen eines ausreichend hohen Freistellungsauftrages oder einer NV-Bescheinigung erhält der Anleger neue Anteile in Höhe der abgeführten Steuern (Steuergutschrift).

Mit dem Freistellungsauftrags-Rechner können Sie Ihren benötigten Freibetrag sofort ermitteln.

Muss ich auch bei Fonds die Veräußerungsgeschäfte (ehemals Spekulationssteuer) versteuern?

Ja, daher sollten Sie Ihre Fondsanteile mindestens zwölf Monate im Depot halten. Bei Einhaltung der Jahresfrist sind Veräußerungsgewinne innerhalb des Privatvermögens steuerfrei. Wird die Frist unterschritten, sind die Veräußerungsgewinne komplett einkommenssteuerpflichtig (mit dem persönlichen Einkommensteuersatz). Beträgt die Summe aller Veräußerungsgewinne allerdings weniger als 512 EUR im Kalenderjahr (Freigrenze), so ist dieser Ertrag für Privatvermögen steuerfrei. Wir stellen Ihnen über die Veräußerungsgeschäfte und Kapitalerträge eine Jahresbescheinigung aus.