VL UND RIESTER-RENTE

In welche Fonds kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen (VL) anlegen?

Für die Anlage der VL eignen sich folgende Fonds:

  • HANSAdynamic A
  • HI Topselect D
  • HANSAsecur
  • HANSAeuropa

Wie lange bespare ich in meinen VL-Fondssparvertrag und kann ich vorzeitig verfügen?

VL-Sparpläne unterliegen gesetzlichen Festlegungsfristen. Diese läuft bei Fondssparplänen rückwirkend vom 1. Januar des Jahres, in dem die erste Einzahlung erfolgt, und endet nach 7 Jahren. Mit Ablauf dieser Frist erhalten Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 18% als Gutschrift auf dem Wertpapiersparplan, wenn Sie diese zuvor über den Lohnsteuerjahresausgleich bzw. über die Einkommensteuererklärung beantragt haben. Voraussetzung ist, dass das zu versteuerndes Jahreseinkommen als Arbeitnehmer die Grenzen von 17.900 EUR (Ledige) oder 35.800 EUR (Verheiratete) nicht übersteigt.

Beispiel:

  • 01.03.2000: 1. Rate, danach monatliche Besparung
  • 01.02.2006: letzte Rate
  • 01.01.2007: früheste Verfügung möglich

Selbstverständlich können die Fondsanteile auch über die Frist hinaus im Depot verbleiben. Damit unterliegt dieser Fonds keinerlei Festlegungsfrist mehr.

Eine vorzeitige Verfügung innerhalb der Frist ist nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Tod, Heirat, Arbeitslosigkeit) zulagenunschädlich möglich. Bitte beachten Sie die Preise für die vorzeitige Auflösung im Preisverzeichnis.

Wie lautet der Institutsschlüssel für vermögenswirksame Leistungen und wozu benötige ich diesen?

Der Institutsschlüssel lautet 1000292. Dieser muss bei den Überweisungen vom Arbeitgeber angegeben werden.

Wie wird der Arbeitgeber über meine Anlage vermögenswirksamer Leistungen informiert?

Nach der Depoteröffnung versenden wir ein Begrüßungs-Anschreiben an Sie. Darin enthalten ist ein Schreiben für Ihren Arbeitgeber, das Sie bitte an ihn weiterreichen. In diesem Anschreiben sind alle erforderlichen Informationen enthalten, um die Überweisung der VL-Leistungen vorzunehmen.

Kann jeder Anleger mit dem Riester-Fondssparplan „HANSAgeneration-Plan“ für sein Alter vorsorgen und die staatl. Zulage kassieren?

Grundsätzlich gehören die folgenden Personen zum zulagenbegünstigten Kreis:

  • Arbeitnehmer/innen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten
  • pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Handwerker) in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Bezieher/innen von Lohnersatzleistungen
  • nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung
  • geringfügig Beschäftigte, die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Pflichtversicherte in der Altenversicherung der Landwirte (sowie deren Ehegatten)
  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Angestellte des Bundes/Landes und der Kommunen

und Ehepartner dieses Begünstigtenkreises, wenn sie zum Beispiel als Hausfrau/Hausmann oder Selbstständiger tätig sind und selbst nicht begünstigt sind.