Bearbeitung von Beschwerden in der HANSAINVEST

1. Allgemeines
Die HANSAINVEST hat wirksame Verfahren zur angemessene und unverzüglichen Bearbeitung von Beschwerden eingerichtet (Beschwerdemanagement).

Unter die insoweit erfassten Beschwerden fallen alle Hinweise auf potenzielle Fehler der HANSAINVEST, die von Anlegern oder Privatkunden geäußert werden.

Mit ihrem Beschwerdemanagement erfüllt die HANSAINVEST zum einen rechtliche Anforderungen, zum anderen ist aktives Beschwerdemanagement ein wichtiges Anliegen der HANSAINVEST zur Erfüllung von Unternehmensinteressen wie Steigerung der Kundenbindung und Kundenzufriedenheit sowie zur kontinuierlichen Verbesserung der betrieblichen Abläufe.

2. Einreichung von Beschwerden
Die HANSAINVEST bietet ihren Kunden die Möglichkeit, Beschwerden online, per Post oder telefonisch an die Gesellschaft zu übermitteln:

Unsere Mitarbeiter im Kundenservice Center sind montags bis freitags zwischen

8.00 und 18.00 Uhr für Sie da:
Telefon: (0 40) 3 00 57 - 62 96
Telefax: (0 40) 3 00 57 - 61 42

Natürlich können Sie uns auch eine E-Mail an service@hansainvest.de schreiben.

Wenn wir Sie anrufen sollen, benutzen Sie einfach unser Online-Formular.

Wenn Sie eine etwaige Beschwerde schriftlich einreichen möchten, senden Sie diese bitte an:

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH
Legal & Compliance
Kapstadtring 8
22297 Hamburg
 
3. Bearbeitung von Beschwerden
Der Inhalt der einzelnen Beschwerde entscheidet über die Verantwortlichkeiten und die Bearbeitung dieser innerhalb der HANSAINVEST. Je nach Beschwerde wird auch mit externen Rechtsanwälten zusammengearbeitet.

Bei telefonisch eingehenden Beschwerden ist es das Ziel, diese im ersten Telefongespräch für den Kunden zufriedenstellend zu bearbeiten. Wenn die Beschwerde nicht im ersten Telefongespräch endgültig bearbeitet werden konnte, findet ein umgehender Rückruf statt.

Bei schriftlich eingehenden Beschwerden wird dem Beschwerdeführer in angemessener Frist der Eingang der Beschwerde bestätigt und die weitere fallabschließende Bearbeitung der Beschwerde veranlasst.

Jede Beschwerde sowie die zu ihrer Abhilfe getroffenen Maßnahmen werden dokumentiert.

4. Kosten
Beschwerden können bei der HANSAINVEST kostenfrei eingelegt werden.

5. Außergerichtliches Schlichtungsverfahren (Ombudsverfahren)
Zur Beilegung von Streitigkeiten mit der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Investmentgesetz besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. („BVI“) kostenlos anzurufen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Näheres regelt die „Verfahrensordnung der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI“.
Kontaktdaten der Ombudsstelle des BVI finden Sie auf unserer Website sowie unter www.ombudsstelle-investmentfonds.de