Lexikon
AS-Fonds
Unter AS-Fonds – Altersvorsorge-Sondervermögen – versteht man ein zielorientiertes Fondskonzept, das speziell zum Zwecke der Kapitalbildung für den Ruhestand entwickelt wurde. Im Wesentlichen weisen AS-Fonds folgende Eigenschaften auf:
- Mischung von Aktien, Immobilien und verzinslichen Wertpapieren
- mind. 51% Aktien oder Immobilienwerte (Substanzwerte)
- mind. 21%, max. 75 % Aktien
- max. 30 % Immobilien
- max. 30 % des Fondsvermögens darf einem Währungsrisiko ausgesetzt sein
Abgeltungssteuer
Die neue Abgeltungssteuer in Höhe von 25% ist eine Quellensteuer (Kapitalertragsteuer), die ab dem Jahr 2009 auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben wird. Ihr unterliegen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und Zertifikaten sowie private Veräußerungsgewinne. Das bisherige Halbeinkünfteverfahren, wonach bei Dividenden nur die Hälfte der Erträge zu versteuern ist, entfällt. Die Abgeltungssteuer wird von dem Kreditinstitut direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Neu bei der Abgeltungsteuer ist die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Diese ersetzt die bisherige Regelung der zwölfmonatigen Spekulationsfrist. Das gilt allerdings nur für Neuanlagen ab 1. Januar 2009, d.h. alle Wertpapiere, die bis 31. Dezember 2008 gekauft werden, unterliegen der alten Regelung und sind bei Veräußerung nach zwölf Monaten steuerfrei.
Der Steuersatz von 25% betrifft alle Sparer gleichermaßen. Das heißt auch: Für Großverdiener gilt nun nicht mehr der persönliche Einkommenssteuersatz von bis zu
45%. Einzig bei Kleinstverdienern ermäßigt sich der Steuersatz. Wenn der individuelle Steuersatz unter 25% liegt, kann der Anleger sich die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstatten lassen.
Aktie
Ein Wertpapier, das einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verbrieft und dem Inhaber Vermögens- und Mitspracherechte sichert. Der Kurs einer Aktie ergibt sich aus Angebot und Nachfrage an der Börse, er repräsentiert den Wert des Unternehmens.
Aktienfonds
Aktiengesellschaft
Aktiengewinn
Der Aktiengewinn ist der Teil des Gewinns aus der Veräußerung oder der Rückgabe von Fondsanteilen, der für den einkommensteuerpflichtigen betrieblichen Anleger (z.B. Einzelunternehmer) zur Hälfte steuerfrei und für den körperschaftsteuerpflichtigen betrieblichen Anleger (z.B. Kapitalgesellschaften) in voller Höhe steuerfrei ist. Der Rest des Gewinns ist steuerpflichtig.
Der Aktiengewinn umfasst
- noch nicht ausgeschüttete oder thesaurierte Dividenden aus Aktien,
- Erträge von aktienähnlichen Genussscheinen,
- Veräußerungsgewinne von Aktien und aktienähnlichen Genussscheinen und
- Kursgewinne von Aktien und aktienähnlichen Genussscheinen.
Bei Dachfonds fließt in den Aktiengewinn auch der Aktiengewinn der Zielfonds ein.
Hinweis: Für den privaten Anleger hat der Aktiengewinn keine Bedeutung.
Anlage AUS
Anlage KAP
Anleihe
Wertpapier mit genau festgelegten Bedingungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Rückzahlungsverpflichtungen, mit dem Großschuldner längerfristige Darlehen aufnehmen. Großschuldner sind die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden), Großunternehmen und Banken. Beispiele sind öffentliche Anleihen, Pfandbriefe und Industrieanleihen.
Anteilklasse
Anteilwert
Berechnet sich aus dem Vermögen eines Fonds, dividiert durch die Zahl der ausgegebenen Anteile, auch Rücknahmepreis genannt.
- Beispiel:
Fondsvermögen (42,42 Mio. EUR): verkaufte Fondsanteile (1,5 Mio. Stück)
= Anteilwert 28,28 EUR
Arbeitnehmersparzulage
Viele Arbeitgeber zahlen heute zusätzlich zu Gehalt vermögenswirksame Leistungen, auch VL abgekürzt. Zahlt der Arbeitnehmer diese VL in bestimmte Anlageformen ein, kann er dafür die Arbeitnehmersparzulage beantragen.
Die Voraussetzungen für die Arbeitnehmersparzulage:
- Das zu versteuernde Einkommen für Ledige darf maximal 17.900 EUR bzw. 35.800 EUR bei zusammen veranlagten Ehegatten nicht überschreiten.
Die Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen ist im Rahmen der Steuererklärung zu beantragen. Die HANSAINVEST erstellt einmal jährlich (per 31.12.) den VL-Anlegern eine Bescheinigung über die eingezahlten vermögenswirksamen Beiträge, die der Steuererklärung beizufügen ist. Das Finanzamt überweist die gewährten Zulagen in einer Summe, mit Ablauf der Sperrfrist auf das HANSAINVEST VL-Depot. Die Zulagen werden dann wiederum in Fondsanteile investiert.
Ausgabepreis
Der jeweilige Anteilwert eines Fonds plus Hinzurechnung eines in den Vertragsbedingungen festgesetzten Ausgabeaufschlages, der zur Deckung der Ausgabekosten erhoben wird. Der Ausgabeaufschlag fällt einmalig bei der Ausgabe (dem Kauf) eines Fondsanteils an.
- Beispiel 1:
Wie wird der Ausgabepreis ermittelt?
Anteilwert 28,28 EUR + 0,99 EUR (3,5% Ausgabeaufschlag) = 29,27 EUR Ausgabepreis - Beispiel 2:
Welcher Betrag wird angelegt?
Bei einem Anlagebetrag von 10.000 EUR fallen z.B. 3,5% Ausgabeaufschlag an.
10.000 : 1,035 = 9.661,84 EUR werden in Fondsanteilen angelegt. - Beispiel 3:
Wie viele Fondsanteile erhalte ich?
10.000 EUR Anlagebetrag : 29,27 EUR = 341,65 Anteile
Ausländische Quellensteuer
In verschiedenen Ländern unterliegen die Erträge von Wertpapieren einer Quellensteuer. Fonds, die solche Papiere in ihrem Portfolio haben, erhalten die Erträge gemindert um diese Quellensteuer.
Der Fonds kann die im jeweiligen Ausschüttungsland einbehaltene Quellensteuer als Werbungskosten berücksichtigen oder den Anlegern ausweisen. Die ausländische Quellensteuer wird daher in der Erträgnisaufstellung bzw. Steuerbescheinigung ausgewiesen.
Die Anleger können sich damit im Rahmen ihrer Steuerveranlagung entweder die auf die ausländischen Bruttoerträge einbehaltene Quellensteuer auf ihre deutsche Steuerschuld anrechnen – einzutragen in die Anlage AUS – oder wie Werbungskosten abziehen – einzutragen in die Anlage AUS und Anlage KAP – lassen. Eine Erstattung aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) ist nicht möglich.
Ausländischer Bruttoertrag
Ausländische Bruttoerträge sind Erträge, die Fonds aus „ausländischen“ Anlagen beziehen. Diese unterliegen – sofern sie nicht von inländischen Steuern freigestellt sind – ebenfalls der Besteuerung. Sie können entweder in voller Höhe, nur zur Hälfte (vgl. Halbeinkünfteverfahren) oder überhaupt nicht steuerpflichtig sein.
Die dem inländischen Fonds seit dem 01.01.2001 zugeflossenen ausländischen Dividenden sind für den Privatanleger und den einkommensteuerpflichtigen betrieblichen Anleger nur zur Hälfte steuerpflichtig, für den körperschaftsteuerpflichtigen betrieblichen Anleger sind sie steuerfrei.
Dies gilt für ausländische transparente Fonds zudem seit dem 01.01.2004. Wurde auf diese Erträge bereits eine ausländische Quellensteuer einbehalten, kann diese auf Antrag (Anlage AUS) auf die Einkommensteuer angerechnet bzw. bei Ermittlung der Gesamteinkünfte abgezogen werden.
Ausschüttung
Häufig werden bei Fonds die ordentlichen und ggf. außerordentlichen Erträge einmal jährlich vom Fondsverwalter an den Anleger in Form einer Ausschüttung weitergegeben.
Die Ausschüttung bewirkt einen Rückgang des Fondspreises. Und zwar wird am Tag der Ausschüttung (Ex-Tag) der Ausschüttungsbetrag dem Fondsvermögen entnommen, wodurch sich bei einer gleich bleibenden Anzahl von Anteilen ein niedrigerer Fondspreis errechnet.
Handelt es sich dagegen um einen thesaurierenden Fonds, dann verbleiben die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge dauerhaft im Fondsvermögen und erhöhen permanent den Anteilwert. Ordentliche Erträge aus thesaurierenden Fonds gelten steuerlich mit Ablauf des Geschäftsjahres des Fonds als dem Anleger zugeflossen.
