Lexikon
Peergroup
Eine Peergroup im Allgemeinen bezeichnet eine Gruppe, die hinsichtlich bestimmter Merkmale vergleichbar ist. Beispielsweise wird ein Unternehmen mit einer Gruppe von gleichwertigen Unternehmen hinsichtlich Branche, Größe und Tätigkeit verglichen, um dieses bewerten zu können.
Eine Peergroup wird einem einzelnen Fonds gegenüber gestellt, um seine Performance gegenüber den anderen Fonds aus der Peergroup zu bewerten.
Portfolio
Zusammensetzung eines Vermögens. Bei Fonds speziell die Zusammensetzung des Wertpapiervermögens. Siehe auch Sondervermögen.
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Preisveröffentlichung
Die Ausgabe- und Rücknahmepreise müssen bei jeder Ausgabe oder Rückgabe von Anteilen – in der Regel börsentäglich, jedoch mindestens zweimal im Monat – in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung oder in den Verkaufsprospekten bezeichneten elektronischen Informationsmedien veröffentlicht werden. Siehe auch Anteilwert.
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Progressionsvorbehalt
Steuerfreie Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, werden nicht direkt besteuert, d. h. sie bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte außen vor, sie wirken sich aber auf den Steuersatz aus, mit dem die steuerpflichtigen Einkünfte besteuert werden.
Häufig unterliegen ausländische Einkünfte dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass zur Berechnung des Durchschnittssteuersatzes das ausländische Einkommen dem inländischen zugerechnet wird.
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Häufig unterliegen ausländische Einkünfte dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass zur Berechnung des Durchschnittssteuersatzes das ausländische Einkommen dem inländischen zugerechnet wird.
Publikumsfonds
Fonds, deren Anteilscheine von jedermann erworben werden können. Im Gegensatz dazu: Spezialfonds. Siehe auch Fondsart.
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