Lexikon
Geldmarktfonds
Gemischte Fonds
Geschlossene Fonds
Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinn)
Veräußerungsgewinne, für Fondsanteile, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, unterliegen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer.
Fondsanteile, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden, unterliegen der alten Gesetzgebung:
Beträgt der Zeitraum zwischen Erwerb und Verkauf von Fondsanteilen im Privatvermögen zwölf Monate oder weniger, ist ein Gewinn aus dem Verkauf als „Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft“ in vollem Umfang steuerpflichtig, falls die gesamten „Spekulationsgewinne“ eines Anlegers im Kalenderjahr 512 EUR erreichen. Der Gewinn errechnet sich bei Fonds wie folgt:
Veräußerungspreis abzüglich Kaufpreis (inklusive Ausgabeaufschlag), gemindert um den Zwischengewinn und die ausschüttungsgleichen Erträge (Thesaurierung). Gegebenenfalls zuzüglich Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag, sofern dadurch der Anteilspreis gemindert wurde.
Spekulationsverluste können nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden. Eine Verrechnung mit anderen Einkünften (z.B. aus nichtselbstständiger Arbeit) ist nicht möglich. Spekulationsverluste, die im selben Jahr nicht mit Spekulationsgewinnen ausgeglichen werden können, können in das Vorjahr zurückgetragen und/oder in die Folgejahre vorgetragen werden.
