Lexikon
Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Die Nichtveranlagungsbescheinigung verhindert den Abzug von Abgeltungsteuer. Ein Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung kommt für denjenigen Anleger in Betracht, der voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden wird, der aber Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages (inklusive Werbungskostenpauschbetrag) bezieht. Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden und ist danach bei der depotführenden Stelle einzureichen.
Nikkei 225
Der japanische Aktienindex Nikkei 225, errechnet von der Zeitung Nihon Keizai Shimbun, repräsentiert die 225 größten japanischen Aktiengesellschaften. Die Aktien im Index werden nicht nach Marktkapitalisierung gewichtet.
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