Lexikon

Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Die Nichtveranlagungsbescheinigung verhindert den Abzug von Abgeltungsteuer. Ein Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung kommt für denjenigen Anleger in Betracht, der voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden wird, der aber Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages (inklusive Werbungskostenpauschbetrag) bezieht. Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann beim Wohnsitzfinanzamt beantragt werden und ist danach bei der depotführenden Stelle einzureichen.

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Nikkei 225

Der japanische Aktienindex Nikkei 225, errechnet von der Zeitung Nihon Keizai Shimbun, repräsentiert die 225 größten japanischen Aktiengesellschaften. Die Aktien im Index werden nicht nach Marktkapitalisierung gewichtet.
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