Lexikon
Solidaritätszuschlag
Auf Einkünfte wird ein zusätzlicher Solidaritätszuschlag (Soli) von 5,5% der entsprechenden Steuer erhoben. Bei Fonds ist davon die Abgeltungsteuer betroffen.
Sondervermögen
Sparerfreibetrag
Jedem Anleger stehen seit dem Jahr 2007 ein Sparerfreibetrag von 750 EUR sowie ein Werbungskostenpauschbetrag von 51 EUR zu. Dadurch sind Einkünfte aus Kapitalvermögen bis zur Höhe von 801 EUR steuerfrei.
Bei Zusammenveranlagten verdoppeln sich die genannten Beträge (Freibetrag 1.500 EUR + Werbungskostenpauschbetrag 102 EUR = 1.602 EUR).
Bis zu dieser Höhe kann ein Freistellungsauftrag erteilt werden bzw. die Gesamtsumme auf mehrere depotführende Institute (z.B. Banken, Investmentgesellschaften) verteilt werden.
Sparplan
Steuer-Identifikationsnummer
Deutschland folgt dem Beispiel vieler Nachbarn in der Europäischen Union und modernisiert sein kompliziertes und teures Steuersystem. Mit der Einführung der Steueridentifikationsnummer (IdNr) möchten das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen.
Die IdNr wird die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer ersetzen. Diese bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Die IdNr ist eine 11-stellige Nummer und enthält keine Informationen über Sie oder das zuständige Finanzamt.
Die meistgestellten Fragen finden Sie hier.
Steuerbescheinigung
Anleger der HANSAINVEST erhalten zu Jahresbeginn eine depotübergreifende Jahressteuerbescheinigung, aus der alle für eine eventuelle Veranlagung benötigten Daten hervorgehen.
Steuerpflichtige Bruttoerträge
Bei der Steuerpflicht von Erträgen aus Investmentanteilen ist zu unterscheiden, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden.
Im Privatvermögen setzen sich die zu versteuernden Erträge zusammen aus den ordentlichen Erträgen, wie Zinsen, Dividenden und/oder Mieterträgen. Diese unterliegen der Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Für die Steuerpflicht von Anteilen im Betriebsvermögen ist zu unterscheiden, ob es sich bei dem betrieblichen Anleger um einen einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Anleger handelt.
Stückzinsen
Erträge, die bei Fonds oder verzinslichen Wertpapieren seit dem letzten Ausschüttungs- (bzw. Zinstermin) oder Thesaurierungstermin aufgelaufen sind, heißen Stückzinsen. Sie werden bei Kauf oder Verkauf eines Fonds zwischen den Ausschüttungsterminen miteinander verrechnet.
Für den Verkäufer eines Fonds oder verzinslichen Wertpapiers sind die erhaltenen Stückzinsen "Einnahmen aus Kapitalvermögen" und damit steuerpflichtig. Die Stückzinsen sind in dem Jahr zu versteuern, in dem sie gutgeschrieben werden.
Der beim Kauf eines Investmentanteils gezahlte Zwischengewinn kann im selben Kalenderjahr als negative Einnahme vom Anleger in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung in Abzug gebracht werden.
Stückzinstopf
Der Anleger zahlt beim Erwerb von Fondsanteilen Zwischengewinn. Diese bei Käufen von Fondsanteilen im Ausgabepreis enthaltenen Zwischengewinne werden von der depotführenden Stelle (z. B. HANSAINVEST) als Guthaben im Stückzinstopf erfasst.
Im Laufe des gleichen Kalenderjahres anfallende steuerpflichtige Kapitalerträge (bei Ausschüttung oder Thesaurierung) werden von diesem Guthaben in Abzug gebracht.
