Lexikon
Verkaufsprospekt
Das Investmentgesetz schreibt vor, dass dem Käufer von Investmentanteilen ein ausführlicher Verkaufsprospekt mit den Vertragsbedingungen und ggf. ein vereinfachter Verkaufsprospekt zusammen mit dem Jahresbericht und ggf. dem Halbjahresbericht zur Verfügung zu stellen ist.
Sowohl der ausführliche als auch der vereinfachte Verkaufsprospekt müssen die Angaben enthalten, die erforderlich sind, damit sich die Anleger über die ihnen angebotene Anlage und insbesondere über die damit verbundenen Risiken ein begründetes Urteil bilden können.
Der ausführliche Verkaufsprospekt enthält u.a. Angaben über Firma, Rechtsform, Sitz und Eigenkapital der Investmentgesellschaft und Namen der Vorstandsmitglieder sowie die gesetzlich geforderten Angaben über die Anlagegrenzen, denen der Fonds bei der Anlage seiner Gelder unterliegt. Der vereinfachte Verkaufsprospekt enthält in leicht verständlicher Form zusammengefasste Informationen.
Vermögenswirksame Leistungen
Viele Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung vermögenswirksamer Leistungen (VL). Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, diese Beträge zulagenbegünstigt zu investieren.
Das Aktienfondssparen mit VL wird bis zu einem Höchstbetrag von 400 EUR pro Jahr mit einer Arbeitnehmersparzulage von 20% begünstigt. Die maximale Sparzulage beträgt somit 80 EUR pro Person.
Die staatliche Förderung ist jedoch vom zu versteuernden Einkommen des Arbeitnehmers abhängig. Die Grenze liegt bei 20.000 EUR für Ledige und 40.000 EUR für zusammen veranlagte Ehegatten.
Zusätzlich können 470 EUR in einem Bausparvertrag angelegt werden. Bausparen wird mit 9% Arbeitnehmersparzulage auf 470 EUR gefördert. Die Einkommensgrenzen liegen hier bei 17.900 EUR für Ledige bzw. 35.800 EUR für Verheiratete.
