Lexikon
Werbungskostenpauschbetrag
Bei der Steuererklärung kann zur Vereinfachung ein Werbungskostenpauschbetrag von 51 EUR bzw. 102 EUR bei Zusammenveranlagten abgesetzt werden. Damit sind die Kosten berücksichtigt, die bei der Geldanlage anfallen, ohne dass ein Einzelnachweis erforderlich ist.
Höhere Werbungskosten (beispielsweise Depotgebühren) können, wenn sie belegt werden, bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Der Ausgabeaufschlag zählt allerdings nicht zu den Werbungskosten.
Werbungskosten, die der Erzielung von nur zur Hälfte steuerpflichtigen Erträgen eines inländischen Fonds dienen, sind auch nur zur Hälfte abzugsfähig.
Wertentwicklung
Auch Performance genannt. Die Wertentwicklung eines Fonds wird an der prozentualen Veränderung des Anteilswertes (Preisveränderungen) innerhalb eines Zeitraumes gemessen. Siehe auch BVI-Berechnungsmethode.
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Wertpapier
Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft ist. Oftmals werden unter Wertpapieren in erster Linie Aktien, verzinsliche Wertpapiere (Renten) und Investmentfonds verstanden.
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Wertpapierkennnummer (WKN)
Numerischer sechsstelliger Code zur Identifizierung eines jeden Wertpapiers, siehe auch ISIN.
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Wiederanlage
Sofern ein Anleger auf die jährliche Ausschüttung nicht angewiesen ist, empfiehlt sich die Wiederanlage der Erträge. Für die jährlichen Erträge werden dann immer neue Anteile oder Bruchteile von Anteilen erworben, die ihrerseits Erträge erwirtschaften, die erneut angelegt werden. Dieser Zinseszinseffekt verstärkt sich mit der Dauer der Anlage. Bei Inhabern eines Depots, das direkt bei der HANSAINVEST geführt wird, erfolgt die Wiederanlage kostenfrei in neuen Anteilen bzw. Anteilsbruchteilen.
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