Die wichtigsten Fragen zur Steuer-Identifikationsnummer

Wo finde ich diese Nummer?

Auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid, Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 (ggf. beim Arbeitgeber erfragen) oder in dem o. g. Anschreiben aus dem Jahre 2008.


Wofür braucht mein Geldinstitut auf einmal die Steuer-Identifikationsnummer?

Zum Beispiel für den Freistellungsauftrag. Nur mit der Steuer-Identifikationsnummer kann der Freistellungsauftrag ab diesem Jahr gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.

Außerdem dient die Steuer-Identifikationsnummer der Vereinfachung in der Steuerverwaltung und letztendlich der Entlastung der Bürger.


Ich habe doch gar keine Steuer-Identifikationsnummer?

2008 wurde die IdNr in einem gesonderten Anschreiben an alle Bundesbürger versandt.
Die Steuer-Identifikationsnummer wurde am 01.07.2007 eingeführt und gilt lebenslang.
 

Wo kann ich die Steuer-Identifikationsnummer erfragen?

Beim Arbeitgeber, dem zuständigen Finanzamt oder dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Vom BZSt können Sie Ihre IdNr schriftlich abfordern: Bundeszentralamt für Steuern, Referat st II 3, 53221 Bonn oder das auf deren Internetseite bereitgestellte Formular nutzen.

Wie sieht diese Steuer-Identifikationsnummer aus?

Elf Ziffern, in den ersten zehn Ziffern muss sich eine wiederholen, die letzte ist eine Prüfziffer.
Beispiel: 1234567891 5

Warum brauchen Sie auch meine Kontonummer?

Wir benötigen diese für die Durchführung des Steuerausgleiches (Gutschrift für Sie bei zuviel gezahlten, Lastschrift bei zuwenig gezahlten Steuern). Das jeweilige Institut ist für diesen Ausgleich verantwortlich.

Was passiert, wenn ich die Steuer-Identifikationsnummer nicht einreiche (z.B. hinsichtlich der Erstellung des Vertrages?

Sofern Sie als Ersteinreicher die IdNr nicht einreichen, wird Ihr Freistellungsauftrag nicht anerkannt. Für Kunden mit bestehendem Freistellungsauftrag besteht eine gesonderte Einreichungsfrist bis zum 31.12.2015.