Zum 01.01.2018 trat die neue Investmentsteuerreform in Kraft. In diesem Zusammenhang müssen die depotführenden Stellen zum 31.12.2017 alle durch Endanleger gehaltenen Fondsanteile fiktiv veräußern und hierbei den Veräußerungserfolg ermitteln. Zu diesem Zwecke werden die steuerlichen Kennzahlen benötigt. Die veröffentlichten Kennzahlen vom 29.12.2017 enthalten jedoch noch die Thesaurierung. Aus diesem Grund müssen die steuerlichen Kennzahlen nochmals zum 02.01.2018 ermittelt und veröffentlicht werden, wobei die Werte dann Ex-Thesaurierung sind. Für die jeweilige Thesaurierung in den Fonds erhalten die Anleger separate Mitteilungen der jeweiligen depotführenden Stelle.
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