Berechnung zukünftiger Wertentwicklungen
Berechnung einer Einzelanlage
Zur Ermittlung des Wertzuwachses gemessen in Euro wird bei einer Einzelanlage mit einem frei wählbarem Zins gerechnet. Die Laufzeit ist ebenfalls variabel und frei definierbar. Der Ausgabeaufschlag wird bei der Selektion eines Fonds voreingestellt und entspricht dem aktuell gültigen Ausgabeaufschlag. Wird kein Fonds selektiert, kann der Ausgabeaufschlag optional eingegeben werden, ansonsten wird er nicht berücksichtigt.
Die Berechnung orientiert sich an der Formel für Zinseszinsrechnung.

Sollte mit Ausgabeaufschlag gerechnet werden, so wird der Anlagebetrag vor der Verzinsung um
eben diesen verringert.
Berechnung eines Sparplanes
Zur Ermittlung des Wertzuwachses gemessen in Euro wird bei einem Sparplan mit einem frei wählbarem Zins gerechnet. Die Laufzeit ist ebenfalls variabel und frei definierbar. Der Ausgabeaufschlag wird bei der Selektion eines Fonds voreingestellt und entspricht dem aktuell gültigen Ausgabeaufschlag. Wird kein Fonds selektiert kann der Ausgabeaufschlag optional eingegeben werden, ansonsten wird er nicht berücksichtigt.
Zur Ermittlung des Wertzuwachses gemessen in Euro bei einem Sparplan werden die einzelnen Anlagebeträge - analog zur Einzelanlage - gemäß ihrer unterschiedlich langen Laufzeit separat mit folgender Formel berechnet.

Die einzelnen Ergebnisse werden kumuliert und das daraus resultierende Endergebnis stellt den Endbetrag in Euro dar.
Berechnung einer Einzelanlage in Kombination mit einem Sparplan
Zur Ermittlung des Wertzuwachses gemessen in Euro wird bei einer Einzelanlage in Kombination mit einem Sparplan mit einem frei wählbarem Zins gerechnet. Die Laufzeit ist ebenfalls variabel und frei definierbar. Der Ausgabeaufschlag wird bei der Selektion eines Fonds voreingestellt und entspricht dem aktuell gültigen Ausgabeaufschlag. Wird kein Fonds selektiert, kann der Ausgabeaufschlag optional eingegeben werden, ansonsten wird er nicht berücksichtigt. Die Berechnung für die Einzelanlage erfolgt analog der Beschreibung "Berechnung einer Einzelanlage". Die Berechnung für den Sparplan erfolgt analog der Beschreibung "Berechnung eines Sparplans". Die zwei daraus resultierenden Ergebnisse werden addiert und als Endergebnis ausgegeben.
Berechnung eines Entnahmeplans mit Kapitalerhalt
Zur Ermittlung des regelmäßigen auszuzahlenden Betrages in Euro wird bei einem Entnahmeplan mit Kapitalerhalt mit einem frei wählbarem Zins gerechnet. Die Laufzeit ist unendlich, da die investierte Kapitalanlage nicht angetastet wird. Der Ausgabeaufschlag wird bei der Selektion eines Fonds voreingestellt und entspricht dem aktuell gültigen Ausgabeaufschlag. Wird kein Fonds selektiert, kann der Ausgabeaufschlag optional eingegeben werden, ansonsten wird er nicht berücksichtigt. Zusätzlich kann ein Jahr Wartezeit selektiert werden. Der Auszahlungszeitpunkt verschiebt sich dann um dieses eine Jahr. Diese Option bietet dem Anleger die Möglichkeit, der Kapitalminderung, die durch den Abzug des Ausgabeaufschlags entstanden ist, entgegen zu wirken.
Die Berechnung für einen Entnahmeplan mit Kapitalerhalt basiert auf der Formel der „ewigen Rente“. Eine ewige Rente ist eine Rente, die aus dem Zinsertrag einer festverzinslichen Kapitalanlage gezahlt werden kann, ohne dass sich die Höhe des angelegten Kapitals ändert:

Wobei r der wiederholt zu zahlende Rentenbetrag, K das Anfangskapital und p der Kalkulationszinssatz sind.
Berechnung eines Entnahmeplans ohne Kapitalerhalt
Zur Ermittlung des regelmäßigen auszuzahlenden Betrages in Euro wird bei einem Entnahmeplan ohne Kapitalerhalt mit einem frei wählbarem Zins gerechnet. Die Laufzeit ist ebenfalls variabel und frei definierbar. Der Ausgabeaufschlag wird bei der Selektion eines Fonds voreingestellt und entspricht dem aktuell gültigen Ausgabeaufschlag. Wird kein Fonds selektiert, kann der Ausgabeaufschlag optional eingegeben werden, ansonsten wird er nicht berücksichtigt. Zusätzlich kann ein Jahr Wartezeit selektiert werden. Der Auszahlungszeitpunkt verschiebt sich dann um dieses eine Jahr. Diese Option bietet dem Anleger die Möglichkeit, der Kapitalminderung, die durch den Abzug des Ausgabeaufschlags entstanden ist, entgegen zu wirken. Die Berechnung für einen Entnahmeplan ohne Kapitalerhalt basiert auf der folgenden Formel:

Im Gegensatz zur Formel der „ewigen Rente“ muss beim Entnahmeplan ohne Kapitalerhalt berücksichtigt werden, dass nach einer bestimmten Laufzeit das Kapital restlos aufgebraucht ist.